Gut zu wissen

Worum geht es in den Tarifverhandlungen?
Wer sitzt am Tisch und entscheidet?

Tarifverträge Verhandlungen Sozialpartner Entgeltgerechtigkeit
Gut zu wissen
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Was sind Tarifverträge?

Tarifverträge regeln vor allem die Arbeitsbedingungen – zum Beispiel, wie lange gearbeitet wird, wie viel verdient wird, wie viel Urlaub es gibt oder welche Kündigungsfristen gelten. Sie sind die Basis für Arbeitsverträge und gelten grundsätzlich für tarifgebundene Unternehmen. In den Tarifverträgen der bayerischen Metall- und Elektroindustrie werden  beispielsweise die Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Eingruppierung, Weihnachtsgeld (13. Monatseinkommen), Altersteilzeit, Qualifizierung, Mobiles Arbeiten, Fahrradleasing und Zeitarbeit geregelt.

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Wer verhandelt Tarifverträge?

Tarifverträge werden für ein Tarifgebiet oder eine Branche zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. einzelnen Arbeitgebern verhandelt. Man nennt diese Tarifvertragsparteien auch Sozialpartner oder Koalitionen. Für die bayerische M+E Industrie sind das die IG Metall Bayern für die Arbeitnehmenden und der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. für die Arbeitgeber. Das ist im Grundgesetz (Artikel 9 Absatz 3) geregelt.

Wer verhandelt Tarifverträge?
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Welche Tarifverträge gibt es?

Wir unterscheiden Tarifverträge nach dem Geltungsbereich und nach den Inhalten:

Ausgewählte M+E Tarifverträge (A-Z):

  • Altersteilzeit
  • Entgeltrahmentarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings
  • Langzeitkonten
  • Manteltarifvertrag
  • Mobiles Arbeiten
  • Qualifizierung
  • Tarifliches Zusatzgeld
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Was sind Arbeitsbedingungen und wie werden sie geregelt?

Arbeitsbedingungen umfassen die wichtigsten Grundlagen wie beispielsweise Arbeitszeiten, Entgelt, Urlaub und Kündigungsfristen für eine Beschäftigung. Sie schaffen Verlässlichkeit für Beschäftigte sowie Unternehmen und helfen, Erwartungen und Rechte klar zu regeln. Arbeitsbedingungen können in Deutschland auf mehrere Weisen vereinbart werden:

A

Arbeitsvertrag – individuell zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem

Ein Arbeitsvertrag wird zwischen einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber geschlossen. Darin werden die Bedingungen des konkreten Arbeitsverhältnisses individuell vereinbart.

Arbeitsvertrag – individuell zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem
B

Betriebsvereinbarung – kollektiv zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der verbindliche Regeln für die Beschäftigen eines Betriebs festlegt.

Betriebsvereinbarung – kollektiv zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
C

Tarifvertrag – kollektiv zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft

Ein Tarifvertrag wird schriftlich zwischen einer Gewerkschaft und der Arbeitgeberseite abgeschlossen – das kann entweder ein Arbeitgeberverband oder ein einzelner Arbeitgeber sein. Tarifverträge wirken kollektiv: Sie gelten nicht nur für eine Person, sondern regeln die Arbeitsbedingungen für alle tariflichen Mitarbeitenden eines Betriebs. Ausgenommen davon sind Beschäftige, die außertarifliche Arbeitsverträge haben (kurz AT). Das sind in der Regel Beschäftigte in „leitenden“ Positionen.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland mehrere Möglichkeiten, einen Tarifvertrag zu schließen:

Tarifvertrag – kollektiv zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft

Flächentarifvertrag

Ein Flächentarifvertrag regelt die Mindestbedingungen für Arbeitsverhältnisse. Er gilt für alle tarifgebundenen Arbeitgeber einer bestimmten Region und eines bestimmten Wirtschaftszweigs (zum Beispiel für die bayerische M+E Industrie).

Verhandelt wird der Tarifvertrag von der IG Metall Bayern als Vertreterin der Beschäftigten und dem vbm – Verband der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V., der die Arbeitgeber vertritt. Der Flächentarifvertrag für die bayerische M+E Industrie gilt also für alle Betriebe von Unternehmen, die Mitglied des vbm sind.

Friedenspflicht

Firmentarifvertrag / Haustarifvertrag

Ein Firmentarifvertrag (auch Haustarifvertrag genannt) wird direkt zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einer Gewerkschaft (IG Metall) abgeschlossen. Die Begriffe werden nicht überall einheitlich verwendet; manchmal ist auch von Werk- oder Unternehmenstarifvertrag die Rede.

D

Anerkennungstarifvertrag

Ein Anerkennungstarifvertrag ist ein Tarifvertrag zwischen einem Arbeitgeber, der nicht Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes ist, und der Gewerkschaft. Darin wird die Geltung eines oder mehrerer zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft abgeschlossener Tarifverträge anerkannt.

Anerkennungstarifvertrag
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Was ist ein Manteltarifvertrag?

Ein Manteltarifvertrag enthält die grundsätzlichen Regelungen über die allgemeinen Arbeitsbedingungen, vor allem Arbeitszeit, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses sowie die Geltendmachung von Ansprüchen. Hier können einzelne Themen wie Weihnachtsgeld geregelt sein, sind aber häufig in gesonderten Tarifverträgen enthalten. Das hat einen praktischen Grund: Im Manteltarifvertrag stehen Regelungen, die unverändert länger gelten. Deshalb wird auch die Höhe der Entgelte in einem gesonderten Entgelttarifvertrag vereinbart. Teilweise wird der Manteltarifvertrag auch als Rahmentarifvertrag bezeichnet.

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Was versteht man unter Friedenspflicht?

Während der Laufzeit eines Flächen- bzw. Manteltarifvertrags gilt die sogenannte Friedenspflicht. In dieser Zeit sind Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik nicht erlaubt. Das bezieht sich auf alle Themen, die in dem jeweiligen Tarifvertrag geregelt sind.

Was versteht man unter Friedenspflicht?
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Was ist ein Branchentarifvertrag?

Ein Branchentarifvertrag ist eine kollektive Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, die die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen für eine bestimmte Branche regelt. Im Gegensatz dazu ist ein Flächentarifvertrag ein Tarifvertrag, der für eine bestimmte Region oder Branche gilt und für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Bereich anwendbar ist, also zum Beispiel für die gesamte M+E Industrie in Bayern.

Was ist ein Branchentarifvertrag?
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Was ist ein Rahmentarifvertrag?

Ein Rahmentarifvertrag wird auch Manteltarifvertrag genannt, der die grundlegenden und langfristigen Arbeitsbedingungen festlegt.

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Hat jeder Betrieb einen Tarifvertrag?

Nein. Betriebe, die Mitglied in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband sind, haben automatisch einen Tarifvertrag. Allerdings gibt es auch Tarifverträge, die ein Unternehmen direkt mit der Gewerkschaft verhandelt (Firmentarifvertrag / Haustarifvertrag). Aber auch Betriebe, die keinen Tarifvertrag haben, orientieren sich meistens an den Tarifverträgen für ihren Wirtschaftszweig.

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Was muss sich ändern?

Die Kritik von Arbeitgebern an der deutschen Tarifstruktur richtet sich weniger gegen das Prinzip von Tarifverträgen an sich, sondern vor allem gegen die Art, wie Flächentarifverträge teilweise gestaltet sind:

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Zu geringe Flexibilität

Die Unterschiede zwischen Unternehmen einer Branche haben stark zugenommen. Starre Regelungen von Branchentarifverträgen können nicht mehr von allen Arbeitgebern im gleichen Maß umgesetzt werden.

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Tarifabschlüsse werden als zu teuer empfunden

Viele Arbeitgeber kritisieren, dass Gewerkschaften in Tarifrunden hohe Forderungen stellen, die besonders in wirtschaftlich schwachen Phasen schwer tragbar seien. So werden aus Mindest- schnell Maximalstandards, die nicht mehr von allen Betrieben umgesetzt werden können.

3

Wunsch nach direkterer Unternehmenssteuerung

Viele Unternehmen bevorzugen individuelle Lösungen statt kollektiv ausgehandelter Standards. Dies gilt besonders in Technologieunternehmen und Start-ups.

4

Tarifverträge passen oft nicht mehr so gut zur heterogenen Wirtschaft

Die deutsche Wirtschaft hat sich stark verändert, hin zu mehr Dienstleistungen, mehr internationaler Wertschöpfung, mehr digitale Geschäftsmodelle.

5

Konflikt um staatliche Eingriffe

Arbeitgeber kritisieren politische Versuche, eine Tarifbindung indirekt zu erzwingen, zum Beispiel mit dem Tariftreuegesetze, d.h. der Vergabe öffentlicher Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen und einer erleichterten Allgemeinverbindlichkeit.