TarifChecker

Wissenswertes zum Thema Tarif der bayerischen Metall- und Elektroindustrie

TarifChecker Die Tarifrunde 2026 startet am 25. September
mit dem Beschluss der Forderung.

Tarifverträge regeln nicht nur Gehälter und Arbeitszeiten. Sie sorgen auch für klare Regeln im Berufsleben.
Aber was steckt genau hinter einen Tarifvertrag? Wie werden Tarifverträge verhandelt und wer entscheidet? Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen, Prinzipien sowie Vor- und Nachteile von Tarifverträgen


Worum geht es?

Die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden verhandeln Tarifverträge, die die Arbeitsbedingungen in tarifgebundenen Betrieben der bayerischen Metall- und Elektroindustrie regelt. Für die M+E Arbeitgeber sind das in Bayern der vbm - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. und für die Beschäftigten die IG Metall Bayern. Herzstück der Tarifverträge ist der Manteltarifvertrag. Dieser legt den Rahmen fest, welche Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche für die Beschäftigten gelten. Hinzu kommen in der bayerischen M+E Industrie eine Reihe weiterer themenbezogener Tarifverträge. Der Entgelttarifvertrag bestimmt in Kombination mit dem Entgeltrahmentarifvertrag die monatliche Bezahlung der Beschäftigten und sichert dadurch eine vergleichbare Vergütung für vergleichbare Tätigkeiten in den Betrieben.

Warum gibt es Tarifverträge?

Die Sozialpartner vbm und IG Metall. Vorteile und Ziele von Tarifverträgen. Kritik an Tarifverträgen. Die wichtigsten Bestandteile. Historische Entwicklung und Bedeutung in der bayerischen M+E Industrie.

Film ansehen

Von der Ausbildung bis in den Ruhestand

Investitionen in Ausbildung. Verdienst. Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebensführung. Zusätzliche soziale Leistungen. Einkommen und Perspektiven.

Film ansehen

Was ist Tarifautonomie?

Betriebe und Beschäftigte werden jeweils von einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft vertreten. In Bayern sind das der vbm für die Arbeitgeber und die IG Metall für die Arbeitnehmenden. Sie werden auch als Sozialpartner bezeichnet. Geregelt wird das Ganze auf Basis der Tarifautonomie, die im Grundgesetz Artikel 9 Absatz 3 festgelegt ist. Sie ermöglicht, dass beide Seiten selbständig und ohne staatliche Einflussnahme die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen mit Tarifverträgen regeln können. Dabei ist die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft völlig freiwillig. In Bayern gibt es zwei Arbeitgeberverbände: Der vbm ist für Betriebe mit Tarifbindung, bayme ist für Betriebe ohne Tarifbindung. Gemeinsam vertreten Sie die gesamte M+E Industrie in Bayern.