Arbeitszeit
Jede Stunde zählt
Arbeitszeitvolumen erhalten
Schon heute hat Deutschland die kürzesten Jahresarbeitszeiten aller OECD-Mitgliedsländer. Dennoch stehen wir zur 35-Stunden-Woche; eine wie in anderen Ländern geführte Debatte über die generelle Ausweitung von Arbeitszeiten wollen wir nicht. Aber uns fehlen heute schon Arbeits- und Fachkräfte und der Renteneintritt der Babyboomer hat gerade erst begonnen. Für alle, die über Investitionen in Deutschland nachdenken, wären eine weitere Absenkung der Arbeitszeit oder die Schaffung weiterer Freistellungszeiten ein negatives Signal. Denn gerade jetzt gilt: Jede Arbeitsstunde zählt. Zumal es bereits eine Vielzahl gesetzlicher und betrieblicher Regelungen für eine Absenkung der Arbeitszeit gibt, um die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten abzubilden.
arbeiten Beschäftigte in Deutschland durchschnittlich im Jahr.
arbeiten Beschäftigte in der Schweiz pro Jahr mehr als in Deutschland
arbeiten Beschäftigte in Griechenland jedes Jahr länger als in Deutschland
aller ehrenamtlich Tätigen investieren wöchentlich mehr als drei Stunden in ihr Ehrenamt
Flexiblere Lösungen für Unternehmen
Laut ifo Konjunkturtest Bayern war die Produktion im Juli 2024 bei 28 Prozent der M+E Betriebe durch fehlende Arbeitskräfte beeinträchtigt. Unternehmen brauchen flexible Regelungen, die sich an der Situation im Unternehmen orientieren. Denn die Situation in der M+E Industrie ist alles andere als einheitlich: Betriebe müssen zum Beispiel die Möglichkeit haben, bei einem erhöhten Arbeitszeitbedarf
- Zeitguthaben in größerem Umfang als bisher aus Arbeitszeitkonten zuschlagsfrei auszahlen und
- den Anspruch auf Freistellungstage situativ aussetzen zu können.
Umgekehrt muss es auch möglich sein, dass der Arbeitgeber die Freistellungstage nutzen kann, um eine Unterauslastung zu kompensieren.
Zeit für ehrenamtliches Engagement
Bereits heute haben Arbeitnehmer*innen Ansprüche auf Freistellungen und Bezahlung des entsprechenden Verdienstausfalls bei der Wahrnehmung von Pflichten öffentlicher Ehrenämter während der Arbeitszeit. Deshalb ist eine Ausweitung der Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht erforderlich. Die bestehenden tariflichen und gesetzlichen Regelungen sind ausreichend. Auch für Tätigkeiten in freiwilligen Hilfsdiensten (z. B. Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr, THW etc.) besteht nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ein Anspruch auf Freistellung und Vergütung.
Tariflich geregelt ist darüber hinaus auch die sogenannte Bildungsfreistellung: Mit dieser können sich Arbeitnehmer*innen jährlich zwei Wochen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der Vergütung freistellen lassen. Hierzu gehören auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf sportlichem Gebiet, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen.
Voraussetzung für eine Freistellung nach den tariflichen und gesetzlichen Regelungen ist immer, dass die/der Arbeitnehmer*in tatsächlich im Einsatz ist. Dies ist bei der tariflichen Freistellungszeit gerade nicht der Fall, da der Tausch Geld gegen Zeit auch dann erfolgen kann, wenn die Zeit beispielsweise für Freizeitaktivitäten genutzt wird. Es steht jede*r/m Beschäftigten offen, sich in der Freizeit gesellschaftspolitisch zu engagieren. Hierfür bedarf es keiner zusätzlichen Freistellungsansprüche. Bei einer durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit von 35 Stunden bleibt dafür in der Regel ausreichend Zeit. So brachten 2019 60 Prozent der Engagierten für ihre freiwillige Tätigkeit bis zu zwei Stunden pro Woche auf, 23 Prozent engagierten sich 3 bis 5 Stunden pro Woche und 17 Prozent brachten sechs und mehr Stunden pro Woche auf. Am stärksten engagiert sind die 30- bis 49-Jährigen mit 44,7 Prozent, bei den 14- bis 29-Jährigen liegt der Anteil der Engagierten bei 42,0 Prozent. Das heißt, es sind vor allem die Personen im Erwerbsalter, die sich ehrenamtlich betätigen.