TarifChecker

Wissenswertes zum Thema Tarif in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie

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Tarifabschluss 2024

Tarifverträge regeln nicht nur Gehälter und Arbeitszeiten, sondern sorgen dafür, dass die Arbeitsbedingungen in Betrieben zeitgemäß gestaltet werden. Aber was steckt genau hinter einem Tarifvertrag? Warum ist die Tarifbindung so wichtig? Und wieso profitieren Arbeitnehmende und Betriebe gleichermaßen davon? Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen, Prinzipien und Vorteile von Tarifverträgen vor und zeigen, warum diese gerade heute so wertvoll sind.


Worum geht es?

Die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden verhandeln Tarifverträge, die die Arbeitsbedingungen in tarifgebundenen Betrieben der bayerischen Metall- und Elektroindustrie regelt. Für die M+E Arbeitgeber sind das in Bayern der vbm - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. und für die Beschäftigten die IG Metall Bayern. Herzstück der Tarifverträge ist der Manteltarifvertrag. Dieser legt fest, welche Arbeitsbedingungen, Entgelte, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche für die Beschäftigten gelten. Hinzu kommen in der bayerischen M+E Industrie sogenannte Ergänzungstarifverträge. Gemeinsam sorgen diese für eine faire und gerechte Bezahlung sowie zeit-gemäße Arbeitsbedingungen in den Betrieben.

Warum sind Tarifverträge so wichtig?

Die Sozialpartner vbm und IG Metall. Vorteile und Ziele von Tarifverträgen. Die wichtigsten Bestandteile. Historische Entwicklung und Bedeutung in der bayerischen M+E Industrie.

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Von der Ausbildung bis in den Ruhestand

Investitionen in Ausbildung. Verdienst. Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebensführung. Zusätzliche soziale Leistungen. Einkommen und Perspektiven.

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Was ist Tarifautonomie?

Betriebe und Beschäftigte werden jeweils von einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft vertreten. In Bayern sind das der vbm für die Arbeitgeber und die IG Metall für die Arbeitnehmenden. Sie werden auch als Sozialpartner bezeichnet. Geregelt wird das Ganze auf Basis der Tarifautonomie, die im Grundgesetz Artikel 9 Absatz 3 festgelegt ist. Sie ermöglicht, dass beide Seiten selbständig und ohne staatliche Einflussnahme die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen mit Tarifverträgen regeln können. Dabei ist die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft völlig freiwillig. In Bayern gibt es deshalb zwei Arbeitgeberverbände: Der vbm ist für Betriebe mit Tarifbindung, bayme ist für Betriebe ohne Tarifbindung. Gemeinsam vertreten Sie die gesamte M+E Industrie in Bayern.